1905 – Die gesetzlichen Grundlagen werden geschaffen
Dieser Termin liegt international gesehen verhältnismäßig spät, obwohl das damalige Österreich-Ungarn auf dem Gebiet des Kraftfahrzeugbaues beachtliche Leistungen aufzuweisen hatte. In den Jahren seit 1899 hatten z.B. schon die Schweiz, Italien, Frankreich, England, Holland und die meisten Bundesstaaten des damaligen Deutschen Reiches für die Kraftfahrzeuge das Führen von Registriernummer vorgeschrieben. Hierzulande formierte sich der Widerstand gegen den „Nummernzwang“, da die damaligen „Herrenfahrer“ es als entwürdigend empfanden, sich einer behördlichen Aufsicht zu unterstellen und ihre Fahrzeuge wie Kutschen nummerieren zu lassen. Der „Österreichische Automobil Club“, Vorgänger des heutigen „ÖAMTC“, unterstützte jedoch die verpflichtende Kennzeichnung, da „durch die rasch zunehmende Zahl an Automobilen, es immer schwieriger wird, flüchtige Lenker auszuforschen“. Und weiteres ist auf dem LINK zufinden.